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Grüne Gentechnik schadet Umwelt und Landwirten |
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Freitag, 1. Februar 2013 |
Gentech-Pflanzen brauchen teilweise mehr Spritzmittel als konventionelle Pflanzen. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie zu sogenannter grüner Gentechnik. Die Folgen für die Umwelt sind demnach verheerend, auch die Landwirte gerieten durch das Gentech-Saatgut unter Druck.
Quelle: Süddeutsche Zeitung; Daniela Kuhr Weblink: Klick hier |
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OLG Düsseldorf sieht keine Voreingenommenheit |
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Donnerstag, 10. Januar 2013 |
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf stärkt die Position von Kommunen im Energiesektor.
Städte und Gemeinden können künftig ihre Strom- und Gasnetze wieder leichter selbst betreiben, berichtet die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Das OLG Düsseldorf erlaubt mit seinem Beschluss (Az.: VII Verg 26/12), dass eine Kommune zusammen mit einem strategischen Partner aus der Energiebranche eine Netzgesellschaft gründet. Diese Netzgesellschaft darf sich dann um die Strom- und Gaskonzessionen der Kommune bewerben. Eine Voreingenommenheit oder Vorfestlegung unterstellt das Gericht den Kommunen für die folgenden Konzessionsvergaben nicht.
„Kommunen wird mit dieser Entscheidung der Rücken gestärkt, selbst in die Energieversorgung einzusteigen“, so die Vergabeexpertin der Kanzlei, Dr. Ute Jasper. (wa)
Quelle: Zfk; OLG Düsseldorf Weblink: Klick hier
Zum Beschluss dirket: Klick hier |
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Keine Voreingenommenheit - Zusage von Renditen möglich |
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Mittwoch, 9. Januar 2013 |
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stärkt die Position von Kommunen im Energiesektor. Das OLG Düsseldorf erlaubt mit seinem Beschluss (Az.: VII Verg 26/12), dass eine Kommune zusammen mit einem strategischen Partner aus der Energiebranche eine Netzgesellschaft gründet. Diese Netzgesellschaft darf sich dann um die Strom- und Gaskonzessionen der Kommune bewerben. Eine Voreingenommenheit oder Vorfestlegung unterstellt das Gericht den Kommunen für die folgenden Konzessionsvergaben nicht.
Die Entscheidung für eine Getrennt- oder Zusammenvergabe von Wegekonzession und Eingehung einer ÖPP unterliegt der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers. Deren Ausübung ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, sofern dafür sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen, die eine Ungleichbehandlung oder Diskriminierung von Bewerbern, und zwar allein wegen der Trennung der Verfahren, ausschließen. Bei Eingehung einer ÖPP sind zugesagte Renditen - als nach § 3 Abs. 2 KAV unzulässige Finanzleistungen - nur zu bewerten, wenn sie als eine spezifische Gegenleistung für die Einräumung von Wegenutzungsrechten vereinbart oder gewährt werden. Bei der Vergabe dürfen - dieses mit Blick auf die finanzielle Situation der Kommune und eine Begrenzung ihrer unternehmerischen Risiken - auch wirtschaftliche Ziele sowie kommunale Einflussmöglichkeiten auf das gemeinsame Netzunternehmen berücksichtigt werden.
Quelle: OLG Düsseldorf Weblink: Klick hier |
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Fleischatlas - Daten und Fakten über Tiere als Nahrungsmittel |
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Montag, 7. Januar 2013 |
Viel zu selten fragen wir uns, was wir eigentlich gerade essen. Dabei ist Essen nicht nur ein kulinarischer Genuss, sondern eine politische und ethische Entscheidung. Was hat das Schnitzel auf unserem Teller mit dem Regenwald im Amazonas zu tun? Und wie hängt es mit ländlicher Armut und Hunger in Kamerun zusammen? Wie werden die Tiere, die wir essen, gehalten und welche Auswirkungen hat die Massentierhaltung auf unser Klima?
All diese Fragen lassen sich nicht allein durch einen Blick auf die Verpackung von Wurst und Fleisch im Supermarkt beantworten. Gerade darum ist es der Heinrich-Böll-Stiftung und dem BUND ein Anliegen, über die vielfältigen Dimensionen der Fleischproduktion dessen Konsum zu informieren und Alternativen aufzuzeigen.
In der traditionellen bäuerlichen Tierhaltung muss das eigene Land ausreichend Futter für die Tiere geben. Mist und Gülle wiederum werden auf die hofeigenen Felder ausgebracht und sind gut für die Bodenqualität. Nur so können lokale Nährstoffkreisläufe entstehen, die eine zukunftsgerichtete und gerechte Landwirtschaft ausmachen und auch den Tierrechten Rechnung tragen.
Mit unserem Atlas möchten wir Sie einladen zu einer Reise um die Welt und Einblicke in globale Zusammenhänge geben, die mit unserem Fleischkonsum verbunden sind. Denn nur informierte und kritische Konsumentinnen und Konsumenten können richtige Entscheidungen treffen.
Quelle: Bölll Stiftung; o.A. Weblink: Klick hier |
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Energiekooperation Mettmann untersagt |
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Freitag, 30. November 2012 |
8. Beschlussabteilung, B8-101/11, Leitsätze:
1. Es wird festgestellt, dass die Beteiligte missbräuchlich handelt, indem sie die Wegerechte an den öffentlichen Verkehrswegen für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom und Gas im Stadtgebiet Mettmann ohne Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens an die Stadtwerke Mettmann GmbH & Co. KG vergibt und interessierte Dritte auf eine Beteiligung an dieser im Rahmen einer strategischen Partnerschaft verweist.
2. Es wird festgestellt, dass die Beteiligte missbräuchlich handelt, indem sie in dem im EU-Amtsblatt 2011/S 92-151286 vom 13.05.2011 bekanntgemachten Verhandlungsverfahren hinsichtlich der Auswahl des Beteiligungspartners die Kriterien der überarbeiteten Bewertungsmatrix nach Anlage A. 1. 1. der Vergabeunterlage (Stand: 31.07.2012) verwendet, soweit diese der Bewertung der Angebote – unter 1.7 Aspekte des Strom- und Gasvertriebs, – unter 1.8 und 1.9 Aspekte der Straßenbeleuchtung, – unter 2.3 perspektivisch Aspekte der Energieerzeugung und -anwendung, der örtlichen Telekommunikation und der Abwasser-entsorgung zugrundelegt.
3. Der Beteiligten wird untersagt, das im EU-Amtsblatt 2011/S 92-151286 vom 13.05.2011 bekanntgemachte Vergabeverfahren fortzuführen und unter Ver-wendung der unter 2. genannten Bewertungsmatrix einen Zuschlag zu erteilen.
Quelle: Bundeskartellamt (BKartA)
Weblink: Klick hier |
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Stromversorger muss die örtlichen Stromnetze nicht herausgeben |
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Dienstag, 27. November 2012 |
Die Schleswig-Holstein Netz AG muss das ihr gehörende Stromversorgungsnetz in der Stadt Heiligenhafen nicht an die neu gegründeten Stadtwerke Heiligenhafen herausgeben. Dies hat der Kartellsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts entschieden.
Zum Sachverhalt: Die Schleswig-Holstein Netz AG ist Eigentümerin und Betreiberin des Stromversorgungsnetzes in der Stadt Heiligenhafen. Sie hatte einen zwanzigjährigen Wegenutzungsvertrag mit der Stadt Heiligenhafen, der ihr gestattete Stromversorgungsanlagen auf und unter den öffentlichen Wegen im Stadtgebiet zu betreiben. Als der Vertrag nach zwanzig Jahren auslief, schrieb die Stadt Heiligenhafen die Vergabe der Wegerechte neu aus. Die Schleswig-Holstein Netz AG und ein weiteres Unternehmen gaben Vertragsangebote ab. Die Stadt Heiligenhafen teilte im Anschluss mit, keinen der Bewerber nehmen zu wollen, sie beabsichtige vielmehr, eigene Stadtwerke zu gründen und diese das Stromverteilungsnetz betreiben zu lassen. Unter Berufung auf die Vorschrift des § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den alten Wegenutzungsvertrag verlangte die Stadt als neues Energieversorgungsunternehmen die Übertragung des Eigentums am örtlichen Stromversorgungsnetz gegen Erstattung des Ertragswerts. Die Stadt steht auf dem Standpunkt, dass sie völlig frei darüber habe entscheiden dürfen, welcher Partner fortan für die Energieversorgung zuständig sein solle.
Aus den Gründen: Die Stadt Heiligenhafen hat keinen Anspruch auf Übertragung des Eigentums am örtlichen Stromversorgungsnetz. Die Vergabe der Wegerechte an sich selbst bzw. die neu gegründeten Stadtwerke verstößt gegen die Vorschriften des Kartellrechts und ist deshalb nichtig (§ 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz und § 20 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Seit dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2005 ist bei der Neuausschreibung der Wegenutzungsrechte an öffentlichen Verkehrswegen für Leitungen ein Wettbewerb zu veranstalten. Die Stadt kann sich nicht "völlig frei und ungehindert" für einen Selbsteintritt in die Vergabe der Wegerechte entscheiden, weil dann gerade kein Wettbewerb stattfindet. Bei der Auswahlentscheidung müssen in erster Linie das Niveau der erreichten Netzentgelte und die Effizienz des Netzbetreibers maßgeblich sein. Hinzu kommen Qualitätskriterien wie etwa die Umweltverträglichkeit und die Sicherung des störungsfreien Netzbetriebs. Die Stadt Heiligenhafen hat ihre Auswahlentscheidung nicht an diesen Kriterien ausgerichtet. Der Grund für die Vergabe der Wegerechte an eigene Stadtwerke war allein eine unter dem Stichwort Rekommunalisierung firmierende politische Entscheidung.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.11.2012, Aktenzeichen 16 U(Kart) 22/12
Auch in einem weiteren Verfahren wies der Kartellsenat die Klage gegen die Schleswig-Holstein Netz AG ab. In dem Verfahren ging es um die Übereignung der Stromversorgungsnetze in den 36 Gemeinden der Ämter Sandesneben-Nusse und Berkenthin. Die Gemeinden hatten aus Sicht des Senats ihre Entscheidung über die Neuvergabe der Wegenutzungsrechte in der Gemeinde vorrangig danach ausgerichtet, die wirtschaftliche Situation der Gemeinden zu verbessern, und nicht danach, den effizientesten Netzbetreiber auszuwählen.
Urteil vom 22.11.2012, Aktenzeichen 16 U(Kart) 21/12
Quelle: Pressemitteilung; OLG Schleswig, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Weblink: Klick hier |
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