Uwe Rühling PDF Drucken E-Mail
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Uwe Rühling

Rechtsanwalt 

  • Energierecht, Konzessionsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsvertragsrecht

Geboren 1960 in Ludwigshafen am Rhein, Studium der Rechtswissenschaft und zunächst Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten; dann Wechsel in ein städtisches Rechtsamt mit der Wahrnehmung erster Aufgaben in der Versorgungswirtschaft. Er ist seit 1990 als Rechtsanwalt im Bereich der Ver- und Entsorgung tätig, davon überwiegend für kommunale Unternehmen, Wirtschaftsprüfungs- und Ingenieurgesellschaften.

Von 1993 bis 2002 ist er Syndikusanwalt für die Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft (Düsseldorf und Stuttgart), in den letzten beiden Jahren zugleich deren Prokurist.

Im Mai 2001 folgte die Prüfung zum Börsenhändler am Spotmarkt, im Juni 2001 auch für den Terminmarkt bei der damaligen LPX (Leipziger Power Exchange, jetzt European Energy Exchange AG).

2002 wechselte Rechtsanwalt Uwe Rühling nach Freiburg im Breisgau, um mit Dieter Gersemann in einer energiewirtschaftlich spezialisierten Kanzlei zusammenzuarbeiten. In dieser Zeit entstand eine engere Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Helmut Meng; zunächst in der GPP Treuhand GmbH Süd (Stuttgart), später dann mit der GWB Gesellschaft für wirtschaftliche Beratung GmbH (Stuttgart) und dann bei BW Partner.

2003 gründet Rechtsanwalt Uwe Rühling eine weitere Kanzlei in Stuttgart unter seiner Leitung, die 2004 zu einer überörtlichen Sozietät mit der Freiburger Kanzlei des Rechtsanwalts Michael Brändle zusammengeführt wurde. Michael Brändle schied zum 31.12.2011 aus der Kanzlei aus.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Uwe Rühling gehört im wesentlichen die Beratung kommunalwirtschaftlicher Unternehmen, in erster Linie der kommunalen Energie- und Wasserversorgungsunternehmen in den Fragen des Energie- und Vertragsrechts. Dazu gehören auch Konzessionsverträge (§ 46 EnWG).

Ergänzend dazu stellen sich immer wieder Aufgaben der Umstrukturierung von Unternehmen für Kooperationen, Ausgliederungen oder beim Erwerb von Beteiligungen. Bei dieser Beratung liegen die Schwerpunkte in gesellschaftsvertraglichen und arbeitsrechtlichen Aspekten der Betriebs- und Unternehmensgestaltung.

RA Rühling ist Mitglied des Anwaltverein Stuttgart e.V., und damit des des Deutsches Anwaltsvereins (DAV).

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