Konzessionen: Neue Marktstandards veröffentlicht

Die Berliner „LBD-Beratungsgesellschaft mbH“ hat am 11.01.2023 die beiden neuen ZuMa-Kataloge („Zukünftige Marktstandards in Strom- und Gaskonzessionsverfahren“, ZuMa) veröffentlicht.

Umfangreiche Informationen gibt es auf der verlinkten Seite der LBD. Dort stehen die Neuauflagen der ZuMa-Kataloge zum download zur Verfügung. Rechtsanwalt Uwe Rühling hat an den Arbeiten zur Neuausgabe mitgewirkt.

 

Was kann man aber machen, wenn es keinen Wettbewerb gibt? Im Konzessionsvergabeverfahren gab es nur eine Interessenbekundung? Der bestehende Vertrag läuft noch x-Jahre, eine Anpassung an die Qualitätsentwicklung und die Erfordernisse  der kommunalen Wärmeplanung wäre aber nicht schlecht?

 

Ausgehend von den in den ZuMa-Katalogen angesprochenen Regelungen hat RÜHLING ANWÄLTE für Baden Württemberg eine Liste von Vorschlägen erarbeitet, zu denen die Konzessionsinhaber und Netzbetreiber aufgefordert werden könnten, diese aufzugreifen.

Der Grundgedanke ist der: Es ist kein Grund erkennbar, wieso fehlender Wettbewerb zu einem Abschlag in der vertraglich geregelten Qualität des Netzbetriebes führen müsste und dann auch noch für eine lange Vertragslaufzeit festgeschrieben werden sollte. Deshalb sollen Regelungen, die bislang nur im wettbewerblichen Verfahren angeboten werden, auch im „normalen“ Konzessionsvertrag ohne teures Wettbewerbsverfahren ihren Niederschlag finden. Zu dem soll die Folgepflicht für die kommunale Wärmeplanung aufgegriffen werden.

Es werden für jede Energieart zwei Musterschreiben vorgestellt, zwei für Gas, zwei für Strom. Sie bilden zwei sehr unterschiedliche Situationen ab:

 

  1. Einsatz bei Verfahren mit nur einer Interessenbekundung bei Strom
  2. Einsatz bei Verfahren mit nur einer Interessenbekundung bei Gas
  3. Aufforderung zur Aktualisierung bei bereits bestehenden Konzessionsverträgen Strom
  4. Aufforderung zur Aktualisierung bei bereits bestehenden Konzessionsverträgen Gas

 

Auf den ersten Blick sind die Entwürfe zu Gas und Strom in vielen Punkten ähnlich, es musste aber jeweils strom- oder gasspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen werden, so dass es transparenter wird, beide Konzessionen getrennt zu diskutieren.

Alle hier beigefügten Musterbriefe beinhalten Vorschläge für den jeweiligen Vorspann zu den Konzessionsverträgen (Präambel), um die Verkoppelung mit der Kommunalen Wärmeplanung zu ermöglichen. Dennoch geht es bei den Vorschlägen insgesamt nicht nur um Klima- und Umweltschutz, sondern um das gesamte Spektrum des Netzbetriebes in der Ortsnetzstufe.

 

Natürlich ersetzen die Musterschreiben keine Rechtsberatung im Einzelfall. Diese bleibt auf jeden Fall erforderlich. Die Musterschreiben sind Arbeitsvorschläge, um die jeweilige Angebotssituation oder die bereits bestehenden konzessionsvertraglichen Regelungen aufzugreifen.

 

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