Uwe Rühling

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Geboren 1960 in Ludwigshafen am Rhein, Studium der Rechtswissenschaft. Arbeit in einem städtischen Rechtsamt mit der Wahrnehmung erster Aufgaben in der Versorgungswirtschaft. Er ist seit 1990 als Rechtsanwalt im Bereich der Ver- und Entsorgung tätig, davon überwiegend für kommunale Unternehmen, Wirtschaftsprüfungs- und Ingenieurgesellschaften. Mitwirkung beim Aufbau zahlreicher kommunaler Unternehmen in der ehemaligen DDR nach der "Wende".

Von 1993 bis 2002 ist er Syndikusanwalt für die Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft (Düsseldorf und Stuttgart), in den letzten beiden Jahren zugleich Prokurist.

Im Mai 2001 folgte die Prüfung zum Börsenhändler am Spotmarkt, im Juni 2001 auch für den Terminmarkt bei der damaligen LPX (Leipziger Power Exchange, jetzt European Energy Exchange AG).

  2002 wechselte Rechtsanwalt Uwe Rühling nach Freiburg im Breisgau, um mit Dieter Gersemann in einer energiewirtschaftlich spezialisierten Kanzlei zusammenzuarbeiten.

In dieser Zeit entstand eine engere Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Helmut Meng; zunächst in der GPP Treuhand GmbH Süd (Stuttgart), später dann mit der GWB Gesellschaft für wirtschaftliche Beratung GmbH (Stuttgart) und dann bis zu seinem frühen, unerwarteten Tod am 4. November 2019 bei BW Partner.

2003 gründet Rechtsanwalt Uwe Rühling eine weitere Kanzlei in Stuttgart unter seiner Leitung, die 2004 zu einer überörtlichen Sozietät mit der Freiburger Kanzlei des Rechtsanwalts Michael Brändle zusammengeführt wurde. Michael Brändle schied zum 31.12.2011 aus der Kanzlei aus.

Seit 2004 arbeiten die Rechtswälte Rühling und Leinenbach in einer bundesweit tätigen Kooperation zusammen.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Uwe Rühling gehört im wesentlichen die Beratung kommunalwirtschaftlicher Unternehmen, in erster Linie der kommunalen Energie- und Wasserversorgungsunternehmen in den Fragen des Energie- und Vertragsrechts. Dazu gehören auch Konzessionsverträge (§ 46 EnWG).

RÜHLING ANWÄLTE haben in den Jahren ab 2010 in Zusammenarbeit mit verschiedenen Wirtschaftsprüferm und Steuerberatern aus den Regionen auch zahlreiche Gemeinde im Konzessionswettbewerb beraten. Ergänzend dazu stellen sich immer wieder Aufgaben der Umstrukturierung von Unternehmen für Kooperationen, Ausgliederungen oder beim Erwerb von Beteiligungen. Bei dieser Beratung liegen die Schwerpunkte in gesellschaftsvertraglichen und arbeitsrechtlichen Aspekten der Betriebs- und Unternehmensgestaltung.

Zu den aktuellen Projekten gehören u.a.: Konzessionsvergaben, Instandhaltungsverträge; Betriebsführungs- und Pachtverträge; Contractingverträge; Netzanschluss- und Netznutzungsverträge; Energielieferverträge; Verträge zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes und der sog. Kaskade (§§ 11 ff EnWG, VDE-AR-N 4140 und weiterer Anwendungsregeln des VDE); Gesellschaftsverträge etc.

RA Rühling ist Mitglied des Anwaltverein Stuttgart e.V., und damit des des Deutsches Anwaltsvereins (DAV).

Weitere Mitgliedschaften:
Forum Contracting e.V.
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

Smart Grids-Plattform Baden-Württemberg e.V.
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)